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Ab 1. Juli 2025 fällt Grunderwerbsteuer an, wenn binnen 7 Jahren 75 % (statt bisher 95 %) der Anteile an einer grundstückshaltenden Gesellschaft auf neue Eigentümer übergehen. Für klassische Kaufverträge ändert sich nichts, doch Share‑Deal‑Modelle werden teurer. Private Käufer sollten deshalb noch genauer hinschauen, wenn sie Anteile an einer Immobilien‑GmbH erwerben oder sich an einem Bauträger‑Projekt beteiligen.

Was ist die Grunderwerbsteuer 2025?

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) wird in Österreich beim Erwerb eines Grundstücks oder von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft fällig. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 sinkt die relevante Beteiligungsschwelle für steuerpflichtige Anteilsvereinigungen und Gesellschafterwechsel von 95 % auf 75 %; zugleich verlängert sich der Beobachtungszeitraum von fünf auf sieben Jahre. (fwp.at, bmf.gv.at)

Kurz gesagt: Wer künftig drei Viertel statt fast aller Anteile erhält, muss 3,5 % GrESt auf den gemeinen Wert (≙ Verkehrswert) der im Unternehmen gehaltenen Grundstücke bezahlen.

DatumEreignisBedeutung
14. Mai 2025Gesetzbeschluss im NationalratStart der sechswöchigen Kundmachungsfrist
1. Juli 2025InkrafttretenAlle Steuerschulden ab diesem Stichtag unterliegen der neuen 75 %-Regel
30. Juni 2025Letzter Tag alter RechtslageShare Deals > 75 % sollten bis dahin beurkundet und gemeldet sein

Warum kommt die 75‑%-Regel?

Politik und Finanzverwaltung wollen „RETT‑Blocker“ verhindern – Modelle, bei denen 5 % + x des Gesellschaftskapitals bewusst bei Dritten bleiben, um die Steuerpflicht zu umgehen. Mit der niedrigeren Schwelle plus Einbeziehung mittelbarer Beteiligungen wird dieser Gestaltungsspielraum deutlich eingeschränkt. (fwp.at, bmf.gv.at)

Für private Käufer heißt das: Transparenz steigt, Steuersparmodelle auf Anteilsbasis verlieren an Attraktivität, klassische Asset Deals (direkter Kauf des Grundstücks) werden im Verhältnis wieder konkurrenzfähiger.

Bin ich als Privatkäufer betroffen?

SzenarioÄndert sich etwas?Erklärung
Kauf eines Einfamilienhauses per KaufvertragNeinDer Steuersatz bleibt 3,5 % des Kaufpreises.
Erwerb von 100 % einer Grundstücks‑GmbH (Share Deal)JaAb Juli 2025 volle GrESt auf Verkehrswert, nicht nur 0,5 %.
Beteiligung an einem Projektentwickler mit 30 % AnteilMöglichWird der Anteil im Familienverbund auf ≥ 75 % erhöht, löst das künftig GrESt aus.
Schenkung innerhalb des FamilienkreisesTeilweiseBegünstigung (0,5 %) bleibt, sofern alle Beteiligten § 26a‑Familienkreis angehören.

Praxisbeispiele: Alt vs  Neu

Beispiel 1 – Share Deal

Eine GmbH hält Immobilien im Verkehrswert von 2 Mio. €. Zwei Investoren kaufen jeweils 40 % und 35 % der Anteile (gesamt 75 %).
Vor 1. Juli 2025: Keine GrESt, weil Schwelle von 95 % nicht erreicht.
Ab 1. Juli 2025: 3,5 % GrESt × 2 Mio. € = 70 000 €. 

Beispiel 2 – Immobilien im Familienkreis

Eltern (60 %) übertragen weitere 20 % an ihre Kinder. Gesamtanteil bleibt innerhalb § 26a‑Familie.
Ergebnis: GrESt weiterhin nur 0,5 % des Grundstückswerts.

7‑Punkte‑Checkliste vor dem Kauf

  1. Kaufstruktur prüfen: Share Deal oder klassischer Kauf?
  2. Beteiligungsquoten hochrechnen: Auch mittelbare Anteile einbeziehen.
  3. Beobachtungszeitraum beachten: Rückwirkend sieben Jahre analysieren.
  4. Verkehrswert ermitteln: Grundlage für GrESt bei Share Deals.
  5. Familienbegünstigung klären: Gehören alle Beteiligten zum Familienkreis?
  6. Finanzierung anpassen: Kalkulieren Sie die potenziell höhere Steuer.
  7. Steuerberater einbeziehen: Vor Vertragsunterschrift fachlich prüfen lassen.

Fazit & Handlungs­empfehlungen

Für die meisten klassischen Eigenheimkäufe ändert sich nichts. Wer jedoch Anteile an einer immobilienhaltenden Gesellschaft erwirbt, muss ab 1. Juli 2025 mit spürbar höheren Kosten rechnen. Prüfen Sie Kaufstrukturen frühzeitig, fordern Sie Verkehrswertgutachten an und lassen Sie sich steuerrechtlich beraten.

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Disclaimer: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung.