Was hat sich geändert? Worauf müssen Sie achten? Was kommt auf Sie zu?

Auslöser

 

Da Banken bei der Vergabe von Wohnkrediten zu locker gewesen seien, hat dies die Finanzmarktaufsicht (FMA) stark kritisiert und daher auf auf verschärfte Bedingungen bei der Genehmigung von Krediten gedrängt. Auch die Nachfrage nach Wohnkrediten stieg aufgrund der niedrigen Zinsen stark an, welches zur Folge hatte, dass die Immobilienmärkte boomten und die Immobilienpreise enorm wuchsen. Damit dies gestoppt wird und der Finanz- und Immobilienmarkt weiterhin stabil bleibt, erhalten ab 01. August 2022 nur noch jene Kreditnehmer einen Wohnkredit, die bestimmte Kriterien und Bedingungen erfüllen.

 

 

 

Welche neuen Kredit Kriterien gelten ab dem 01. August 2022?

 

Wer ab August 2022 einen Kredit für einen Wohnungskauf oder den Bau eines Eigenheims aufnehmen möchten, muss folgende Kriterien erfüllen:

 

 

  • Eigenkapitalquote von 20 Prozent


Es müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital vom Eigentümer nachgewiesen werden.

Beispiel: 
Eine Eigentumswohnung kostet 500.000 Euro, dazu kommen 50.000 Euro an Nebenkosten. Für die entstehenden Kosten von 550.000 Euro müssten Sie als neuer Kreditkunde mindestens 110.000 Euro selbst aufbringen. Die restlichen 440.000 Euro können Sie durch eine Finanzierung abdecken.
 

 

  • Maximale Kreditrate von 40 Prozent des Nettoeinkommens
     

Die Kreditrate darf maximal 40 Prozent des monatlichen Haushalts- Nettoeinkommens betragen, da hohe monatliche Raten mit dem Risiko einhergehen, durch unvorhergesehene Ereignisse (z. B. Arbeitslosigkeit) den Kredit nicht mehr zahlen können, will die FMA handeln. Dabei spricht man von der sogenannten maximalen Schuldendienstquote.
 

 

  • Maximale Kreditlaufzeit von 35 Jahren
     

Die Laufzeit des Kredits darf 35 Jahre nicht mehr übersteigen. Eine allzu lange Laufzeit ist aber ohnehin nicht immer empfehlenswert, denn: Je länger die Laufzeit, desto höher werden insgesamt die Zinskosten.

 

 

 

Gibt es auch Ausnahmen?

 

Ja, Kredite für Sanierungen und Renovierungen sind bis zu einer Kredithöhe von 50.000 Euro (Geringfügigkeitsgrenze) von diesen Regeln ausgenommen. Durch diese Ausnahmeregelung soll z.B. auch der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger unterstützt werden. Darüber hinaus können Banken nach eigenem Ermessen Ausnahmen gewähren, jedoch nur für einen maximalen Anteil von insgesamt 20 Prozent aller neu vergebener Wohnkredite (ohne Wohnimmobilienfinanzierungen, welche unter die Geringfügigkeitsgrenze fallen). Darunter gibt es drei Töpfe mit Ausnahmenkontingenten. Nur in maximal 20 Prozent der Fälle dürfen Kredite vergeben werden, bei denen der Eigenkapital-Anteil niedriger ist als per Gesetz gefordert. Die Ausnahmekontingente für die Überschreitung der Schuldendienstquote betragen je 10 Prozent sowie der maximalen Kreditlaufzeit je 5 Prozent.

 

Quellen:

https://www.infina.at/ratgeber/finanzierung/eigenmittel-anteil/

https://durchblicker.at/artikel/blog/2022/neue-kreditregeln-2022