Logo Tirol Real Estate

Das Grundbuch ist das zentrale Register aller Immobilien in Österreich – und spielt 2025 eine größere Rolle denn je. Gerade in Tirol, wo die Immobilienpreise weiterhin hoch und die Nachfrage konstant ist, bietet das Grundbuch nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Transparenz für Investoren, Eigennutzer und Erben.

In diesem umfassenden Guide erklären wir dir, wie das Grundbuch funktioniert, welche Neuerungen 2025 gelten, wie du Einsicht nimmst, welche Kosten entstehen und worauf du unbedingt achten solltest. Damit du beim Immobilienkauf oder Verkauf keine bösen Überraschungen erlebst.

Was ist das Grundbuch? – Kurz & präzise

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das in Österreich von den Bezirksgerichten geführt wird. Es dokumentiert, wem welche Liegenschaft gehört und welche Rechte oder Lasten damit verbunden sind. Geführt wird das Grundbuch digital über das sogenannte Elektronische Grundbuch (EDV-Grundbuch).

Aufbau des Grundbuchs:

  • A-Blatt (Gutsbestandsblatt): Dieses Blatt enthält Angaben zur Lage, Größe und Widmung der Liegenschaft. Es ist die Grundlage für die Identifikation des Grundstücks und beschreibt auch, ob es sich beispielsweise um Bauland, Grünfläche oder Verkehrsfläche handelt.
  • B-Blatt (Eigentumsblatt): Hier findest du die Eigentümerdaten – also, wer aktuell im Grundbuch als rechtmäßiger Eigentümer eingetragen ist. Auch Miteigentumsanteile und deren Verhältnis zueinander (z. B. 1/2 oder 1/3) werden hier aufgeführt.
  • C-Blatt (Lastenblatt): Dieses Blatt listet alle Belastungen auf, die auf dem Grundstück liegen. Dazu zählen Hypotheken, Wegerechte, Wohnrechte oder auch Reallasten wie Pflege- oder Unterhaltsverpflichtungen.


Das Grundbuch hat in Österreich eine öffentliche Glaubwürdigkeit. Das bedeutet: Was im Grundbuch eingetragen ist, gilt als richtig – selbst dann, wenn die Realität abweichen sollte. Umso wichtiger ist es, vor jedem Kauf genau hinzuschauen.


Aktueller Status 2025: technische & rechtliche Updates

Seit der Digitalisierung im Jahr 1992 hat sich beim österreichischen Grundbuch vieles verändert. Für das Jahr 2025 sind besonders folgende Neuerungen von Bedeutung:

  • Erhöhte Datenschutzstandards: Mit der Novelle des Grundbuchsgesetzes, die im September 2024 in Kraft trat, wurden die Datenschutzrichtlinien überarbeitet. Die Einsicht in bestimmte Urkunden ist jetzt nur noch mit klar dokumentiertem berechtigtem Interesse möglich.
  • Digitale Auszüge mit QR-Code: Grundbuchauszüge sind nun digital signiert und enthalten einen QR-Code zur Echtheitsprüfung. Das erleichtert die digitale Weiterverarbeitung und macht Papierkopien zunehmend obsolet.
  • Technischer Ausbau von JustizOnline: Die Plattform bietet nicht nur vereinfachte Einsichtnahmen, sondern auch neue Funktionen für Notare, Makler und Rechtsanwälte, etwa über eine eigene API-Schnittstelle.
  • Sperrmöglichkeiten für sensible Daten: Besonders schützenswerte Urkunden können nun gezielt für Dritte gesperrt werden. Das schützt etwa bei Familienrechtsfällen oder Betriebsübergaben die Privatsphäre der Beteiligten.


Diese Neuerungen machen das Grundbuch noch sicherer – aber auch komplexer. Gerade private Käufer sollten sich daher frühzeitig mit den aktuellen Zugriffsmöglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen.

Grundbucheinsicht – wer darf, wie & warum

Das Grundbuch ist grundsätzlich öffentlich zugänglich – allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann oder über die relevanten Grundstücksdaten (z. B. Einlagezahl, Adresse, Katastralgemeinde) verfügt, darf eine Einsicht beantragen. Der Zugriff kann online, über spezielle Portale oder direkt beim zuständigen Bezirksgericht erfolgen.

Diese Personengruppen sind typischerweise berechtigt:

  • Grundstückseigentümer, um eigene Einträge zu prüfen.
  • Kaufinteressenten, die sich vor einem Vertragsabschluss absichern wollen.
  • Banken und Kreditinstitute, z. B. zur Bewertung und Besicherung von Finanzierungen.
  • Notare und Rechtsanwälte, im Rahmen der Vertragsabwicklung.
  • Gerichte und Behörden, im Zuge amtlicher Verfahren.


Wichtig: Wer Zugriff auf urkundliche Beilagen oder die Urkundensammlung wünscht, benötigt eine explizite Legitimation – etwa durch Bevollmächtigung oder im Rahmen eines Verfahrens.

Zugangsmöglichkeiten zum Grundbuch:

  • Persönlich bei der Grundbuchsabteilung des Bezirksgerichts.
  • Digital über Portale wie JustizOnline oder Grundbuchdatenbank (GDB).
  • Indirekt über beauftragte Notariate oder Rechtsanwaltskanzleien, die Einsicht und Auszüge bereitstellen können.
     

Welche Arten von Auszügen gibt es & was zeigen sie?

Je nach Verwendungszweck gibt es unterschiedliche Arten von Grundbuchauszügen, die verschiedene Informationen in unterschiedlicher Tiefe bereitstellen:

  • Unbeglaubigter Grundbuchauszug: Diese Variante ist ausreichend für eine erste Orientierung – z. B. für Kaufinteressenten, die sich über Eigentümer, Belastungen und Grundstücksdaten informieren wollen.
  • Beglaubigter Grundbuchauszug: Wird für offizielle Zwecke benötigt, etwa bei Finanzierungsanträgen, Verträgen oder Grundbuchanträgen. Er wird vom Gericht oder befugten Stellen ausgestellt und ist rechtlich verbindlich.
  • Historischer Grundbuchauszug: Zeigt die Historie eines Grundstücks – inklusive früherer Eigentümer, gelöschter Rechte und Veränderungen. Nützlich bei Erbschaftsfragen oder Altlastenklärungen.

Die drei Blätter im Überblick:
  • A-Blatt (Gutsbestand): Enthält Angaben zur Lage des Grundstücks, zur Fläche, zur Katastralgemeinde und zur Widmung (z. B. Bauland oder Grünfläche).
  • B-Blatt (Eigentümer): Listet aktuelle Eigentümer auf – inklusive Eigentumsverhältnisse und allfälliger Eintragungen wie Schenkungen, Erbschaften oder Erwerbstitel.
  • C-Blatt (Lasten): Zeigt Belastungen wie Hypotheken, Pfandrechte, Wegerechte, Vorkaufsrechte oder Wohnrechte. Dieser Abschnitt ist entscheidend, um die rechtliche „Belastung“ einer Immobilie zu beurteilen.
     

Digital & mobil

Im Jahr 2025 ist der Zugriff auf das österreichische Grundbuch so einfach und digital wie nie zuvor. Die Digitalisierung hat nicht nur die Einsicht erleichtert, sondern auch den Zugang beschleunigt und rechtssicherer gemacht.

Zugangswege im Überblick:
  • JustizOnline: Die zentrale Plattform des Bundesministeriums für Justiz bietet kostenfreien Zugriff auf unbeglaubigte Auszüge. Benutzerfreundlich gestaltet, ermöglicht sie Privatpersonen und Profis eine schnelle Abfrage nach Einlagezahl oder Adresse.
  • GDB (Grundbuchdatenbank): Drittanbieter wie die GDB bieten kostenpflichtige, dafür aber meist noch umfangreichere und komfortablere Zugriffsmöglichkeiten – inklusive Suchassistenten, QR-Verifizierung und Exportfunktionen.
  • Digitale Notariatsdienste: Viele Notariate bieten inzwischen einen digitalen Grundbuchservice, bei dem du gegen Honorar beglaubigte Auszüge und rechtliche Beratung direkt online erhältst.

Technische Neuerungen 2025:
  • QR-Code & digitale Signatur: Jeder digitale Auszug enthält einen QR-Code zur Verifizierung und eine elektronische Signatur, die die Echtheit garantiert – auch bei Weiterleitung oder Ausdruck.
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung: Für bestimmte Einsichten – etwa in Urkundensammlungen oder bei sensiblen Daten – ist ein zusätzliches Authentifizierungsverfahren (z. B. SMS-Code) vorgeschrieben.
  • DSGVO-konformer Zugriff: Alle Systeme erfüllen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Die Abfrage wird dokumentiert und ist für berechtigte Stellen nachvollziehbar.


Der digitale Zugang spart Zeit, minimiert Fehlerquellen und reduziert den Aufwand für Käufer, Verkäufer und Berater erheblich. Gleichzeitig erfordert er ein Mindestmaß an Wissen über Struktur und Suchparameter – hier helfen Profis wie Notare oder Immobilienberater weiter.


Tipps & Hilfestellungen zum Grundbuch

Die Einsicht in das Grundbuch ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer sicheren Immobilienentscheidung – sei es beim Kauf, bei einer Erbschaft oder einer rechtlichen Prüfung. Damit du das volle Potenzial ausschöpfst und keine teuren Fehler machst, beachte diese praxisnahen Empfehlungen:

  • Aktualität prüfen: Stelle sicher, dass der Auszug, den du verwendest, wirklich aktuell ist. Selbst wenige Tage alte Auszüge können bereits überholt sein, wenn z. B. neue Belastungen eingetragen wurden.
  • Beglaubigte Auszüge für Verträge: Für notarielle Verträge, Finanzierungszusagen oder Anträge beim Grundbuchgericht solltest du immer beglaubigte Auszüge verwenden – sie garantieren Rechtsverbindlichkeit und werden offiziell anerkannt.
  • Plomben und Vormerkungen erkennen: Ein kleiner Vermerk mit großer Wirkung: Plomben zeigen an, dass ein Antrag auf Eintragung vorliegt. Das kann den Eigentumsübergang betreffen oder eine bevorstehende Hypothek. Diese Informationen sind besonders bei Kaufentscheidungen kritisch.
  • Berichtigung bei Fehlern: Entdeckst du eine fehlerhafte Eintragung (z. B. falscher Name, gelöschte Hypothek noch vermerkt), kannst du eine Grundbuchsberichtigung beantragen. Voraussetzung ist, dass du die Korrektur mit Unterlagen (Verträge, Urkunden etc.) belegen kannst – innerhalb von 30 Tagen am besten über einen Notar.
  • Experten hinzuziehen: Wenn du beim Lesen des Auszugs auf Begriffe wie „Fruchtgenussrecht“, „Reallast“ oder „Liegenschaftsteilung“ stößt und unsicher bist, ziehe rechtzeitig einen Experten zurate. Ein auf Immobilienrecht spezialisierter Notar oder Anwalt schützt dich vor folgenschweren Irrtümern.
  • Nicht nur das Grundbuch prüfen: Ergänzend zur Einsicht solltest du auch Katasterpläne, Bebauungspläne und – falls vorhanden – Umweltgutachten bzw. Altlastenverzeichnisse prüfen. Denn das Grundbuch sagt nicht alles.
     

Kosten & Dauer – aktuelle Übersicht

Ein zentraler Vorteil des österreichischen Grundbuchsystems liegt in seiner Kostentransparenz. Dennoch gibt es Unterschiede je nach Art des Auszugs, der Bearbeitung und dem gewählten Zugangsweg. Hier findest du eine aktuelle Übersicht für das Jahr 2025:

ServiceGebühr (ca.)Dauer
Einsicht direkt am Bezirksgerichtkostenlossofort vor Ort
Unbeglaubigter Auszug onlineca. € 10wenige Minuten
Beglaubigter Auszug beim Gerichtca. € 201–2 Werktage
Historischer Grundbuchauszugca. € 152–5 Werktage
Ausdrucke & Kopien (Gericht)ca. € 0,50/Seitesofort bzw. wenige Stunden
Wichtige Hinweise:
  • Die Gebühren können je nach Anbieter leicht variieren, insbesondere bei digitalen Plattformen oder Notariaten, die Bearbeitungsentgelte verrechnen.
  • Für mehrseitige oder umfangreiche Auszüge (z. B. mit vielen Parzellen oder langem Belastungsverzeichnis) können zusätzliche Seitengebühren anfallen.
  • Bei eiligen Anfragen empfiehlt sich der digitale Weg über JustizOnline oder Drittportale, da dieser meist sofortige Einsicht gewährt.


Tipp: Wer regelmäßig Einsicht benötigt (z. B. Makler, Bauträger, Juristen), kann über einen professionellen Zugang mit Monats- oder Jahrespaketen erhebliche Kosten sparen.

Was sagt das Grundbuch NICHT?

Das Grundbuch ist ein zentrales Werkzeug zur rechtlichen Absicherung bei Immobiliengeschäften – aber es ist nicht allwissend. Viele Interessenten gehen davon aus, dass alle wichtigen Informationen rund um ein Grundstück dort zu finden sind. Das ist jedoch ein Irrtum.

Hier sind die wichtigsten Dinge, die nicht im Grundbuch stehen:
  • Tatsächliche Grundstücksgrenzen:
    Das Grundbuch nennt zwar Katastralgemeinde, Einlagezahl und Flächengröße, nicht aber die exakten Vermessungsdaten oder Grenzverläufe. Dafür ist der Kataster zuständig, den du über das BEV (Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen) oder das örtliche Vermessungsamt einsehen kannst.
  • Baulasten und Bauvorschriften:
    Verpflichtungen zur Bebauung, Grenzabstände oder Bauverbote werden nicht im Grundbuch vermerkt. Diese Informationen findest du im örtlichen Flächenwidmungsplan, dem Bebauungsplan oder der Bauakte der Gemeinde.
  • Altlasten und Umweltbelastungen:
    Ob ein Grundstück mit Altöl verseucht ist oder unter Naturschutz steht, erfährst du nicht aus dem Grundbuch. Hier hilft der Altlastenatlas des Umweltbundesamtes oder das Umweltinformationssystem des jeweiligen Bundeslands.
  • Zustand von Gebäuden oder Infrastruktur:
    Das Grundbuch gibt keinen Aufschluss über Baumängel, Sanierungsbedarf oder technische Ausstattung eines Gebäudes. Hier ist ein Bausachverständiger oder Energieausweis zu konsultieren.
  • Verträge, die nicht eingetragen wurden:
    Nicht jeder Vertrag (z. B. ein Vorkaufsrecht oder Mietvertrag) muss zwingend im Grundbuch eingetragen sein, um wirksam zu sein. Deshalb ist bei Bestandsobjekten ein vollständiger Einblick in die Verträge ratsam.


Fazit: Das Grundbuch ist wichtig – aber nicht vollständig. Für einen echten Rundumblick brauchst du zusätzliche Dokumente und Expertisen.


Checkliste: So prüfst du das C-Blatt richtig

Das C-Blatt des Grundbuchauszugs – auch Lastenblatt genannt – enthält entscheidende Informationen über rechtliche Belastungen eines Grundstücks. Wer hier nicht genau hinschaut, riskiert Überraschungen mit weitreichenden Folgen: Einschränkungen bei der Nutzung, finanzielle Verpflichtungen oder sogar Rückabwicklungen von Kaufverträgen.

So gehst du bei der Prüfung vor:
  1. Hypotheken prüfen:
    Sind Pfandrechte eingetragen? Achte auf die Höhe der Hypothek, das Datum der Eintragung, die Gläubigerbank und die sogenannte „Rangordnung“. Eine im ersten Rang eingetragene Hypothek hat Vorrang vor späteren Belastungen.
  2. Wohnrechte und Fruchtgenuss:
    Wohnrechte gewähren Dritten das Recht, die Immobilie zu nutzen – oft lebenslang. Fruchtgenuss bedeutet, dass jemand nicht nur wohnen, sondern auch Mieteinnahmen behalten darf. Diese Rechte bleiben auch nach einem Eigentümerwechsel bestehen!
  3. Dienstbarkeiten erkennen:
    Dazu zählen z. B. Wegerechte für Nachbarn, Leitungsrechte für Strom- oder Wasserleitungen oder Nutzungsrechte an Garagen. Wichtig ist, ob sie konkret beschrieben und dauerhaft eingetragen sind.
  4. Vorkaufsrechte beachten:
    Vorkaufsrechte geben bestimmten Personen oder Institutionen (z. B. Gemeinden oder Familienangehörigen) das Recht, bei einem Verkauf bevorzugt zuzuschlagen. Das kann Verkaufsprozesse verzögern oder beeinflussen.
  5. Reallasten identifizieren:
    Diese verpflichten den Eigentümer zu regelmäßigen Leistungen – etwa Pflege, Geldzahlungen oder Naturalleistungen. Sie sind besonders bei Erbschaften oder Übergaben relevant und können die finanzielle Belastung drastisch erhöhen.


Tipp: Wenn du auch nur eine der Eintragungen nicht eindeutig verstehst, ziehe einen Notar oder Fachanwalt für Immobilienrecht hinzu. Besonders bei älteren Liegenschaften können historische Rechte weiterwirken, ohne auf den ersten Blick verständlich zu sein


Grundbuch & Erbrecht: was passiert im Todesfall?

Wenn ein Grundstückseigentümer stirbt, stellt sich für die Erben schnell die Frage: Wie komme ich als Erbe in das Grundbuch – und was muss ich beachten?

Wichtig vorweg: Das Eigentum an einer Immobilie geht nicht automatisch auf die Erben über, sondern erfordert einen offiziellen Vorgang im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens.

So läuft der Prozess ab:
  1. Verlassenschaftsverfahren einleiten:
    Nach dem Tod leitet das zuständige Bezirksgericht das Verfahren ein. Dabei wird geprüft, wer erbberechtigt ist – entweder laut Testament oder gesetzlicher Erbfolge.
  2. Einantwortung durch Notar:
    Der öffentliche Notar als Gerichtskommissär erstellt die Einantwortungsurkunde, in der die rechtmäßigen Erben namentlich angeführt werden. Erst damit gilt die Liegenschaft offiziell als „übernommen“.
  3. Grundbuchseintragung der Erben:
    Mit der Einantwortung beantragen die Erben beim Bezirksgericht die Änderung im Grundbuch. Sie werden dann als neue Eigentümer eingetragen – entweder als Alleinerben oder als Miteigentümergemeinschaft.
  4. Teilung und Löschung:
    Falls mehrere Erben beteiligt sind, kann eine Realteilung oder eine Auszahlung einzelner Erben erfolgen. Nach Abschluss kann auch eine neue Einlagezahl beantragt werden, wenn die Liegenschaft geteilt wird.
Sonderfälle und Hinweise:
  • Testamentsvollstrecker oder Vermächtnisnehmer benötigen oft zusätzliche gerichtliche Genehmigungen.
  • Reallasten oder Wohnrechte aus früheren Übergabeverträgen bleiben bestehen – auch für die Erben.
  • Bei Immobilien im Ausland oder mit internationalen Erben sind besondere Vorschriften und Übersetzungen erforderlich.


Tipp: Lass dich beim Verlassenschaftsverfahren frühzeitig von einem Notar begleiten, insbesondere wenn Immobilien Teil des Nachlasses sind. Eine saubere Grundbuchseintragung schützt dich als Erbe vor späteren Streitigkeiten oder Unklarheiten.

Die 10 häufigsten Fehler bei der Grundbucheinsicht – und wie du sie vermeidest

Die Grundbucheinsicht wirkt auf den ersten Blick simpel – ist sie technisch gesehen auch. Dennoch schleichen sich in der Praxis immer wieder Fehler ein, die gravierende rechtliche oder finanzielle Folgen haben können. Hier sind die häufigsten Stolperfallen – und wie du sie vermeidest:

  • Veraltete Auszüge verwenden:
    Ein Auszug von vor ein paar Wochen kann bereits überholt sein, wenn zwischenzeitlich Anträge gestellt oder Eintragungen erfolgt sind. → Immer tagesaktuell einholen.
  • Plomben übersehen:
    Diese kleinen Vermerke stehen für noch nicht vollzogene, aber bereits beantragte Eintragungen – z. B. eine Hypothek. → Achte genau auf das Datum und das Aktenzeichen.
  • Nur das B-Blatt lesen:
    Viele beschränken sich auf das Eigentümerblatt und übersehen wichtige Belastungen im C-Blatt. → Immer alle drei Blätter (A, B, C) durchsehen.
  • Hypotheken missverstehen:
    Eine gelöschte Hypothek kann noch als „eingetragen“ erscheinen, wenn die Löschung nicht formell durchgeführt wurde. → Prüfen, ob eine Löschung vermerkt oder nur angemerkt ist.
  • Vormerkungen ignorieren:
    Vormerkungen (z. B. eines Kaufvertrags) können einem neuen Erwerb im Weg stehen. → Vorsicht, wenn ein dritter Kauf bereits vorgemerkt ist.
  • Zugriff auf falsche Einlagezahl:
    Eine falsche Adresse oder Verwechslung der Katastralgemeinde kann zu komplett falschen Informationen führen. → Immer doppelt prüfen.
  • Urkundensammlung nicht einsehen:
    Die Urkunden enthalten wichtige Details zu Belastungen oder Rechten. Ohne sie ist die Interpretation oft lückenhaft. → Bei Bedarf Akteneinsicht beantragen.
  • Dienstbarkeiten unterschätzen:
    Ein einfaches Wegerecht kann großen Einfluss auf die Nutzung und den Wert der Liegenschaft haben. → Immer klären, ob Rechte bestehen und wie sie genutzt werden dürfen.
  • Keine rechtliche Beratung einholen:
    Gerade bei älteren Objekten oder komplexen Einträgen sollte ein Jurist mit Grundbucherfahrung konsultiert werden. → Frühzeitig einplanen.
  • Vertrauen auf nicht aktuelle Ausdrucke von Maklern oder Eigentümern:
    Auch wenn sie gut gemeint sind – verwende immer einen selbst eingeholten, offiziellen Auszug. → Nur offizielle Quellen gelten bei Banken & Notaren.


Merke: Die Grundbucheinsicht ist mehr als nur ein Blick auf einen Auszug. Sie ist ein rechtlicher Sicherheitscheck – und sollte entsprechend sorgfältig durchgeführt werden.


Fazit: Was das Grundbuch 2025 für dich bedeutet

Das Grundbuch ist im Jahr 2025 transparenter, digitaler und sicherer als je zuvor – aber auch komplexer. Es ist und bleibt ein zentrales Instrument für alle, die mit Immobilien zu tun haben: Käufer, Verkäufer, Erben, Investoren oder Kreditgeber. Doch der wahre Wert des Grundbuchs entfaltet sich erst, wenn man seine Inhalte versteht – und richtig interpretiert.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Das Grundbuch besteht aus A-, B- und C-Blatt – jede Information hat rechtliche Bedeutung.
  • Seit 2024 gelten neue Datenschutz- und Zugangsvorschriften – das schützt, aber erfordert mehr Aufmerksamkeit.
  • Nicht alles steht im Grundbuch – zusätzliche Unterlagen wie Kataster, Bebauungsplan und Urkunden sind oft entscheidend.
  • Fehler bei der Einsicht können teuer werden – rechtliche Beratung hilft, Risiken frühzeitig zu vermeiden.

Tipp für Immobilieninteressenten in Tirol

Nutze das Grundbuch als dein Sicherheitsnetz – und kombiniere es mit Fachberatung. Tirol Real Estate unterstützt dich nicht nur bei der Objektsuche, sondern auch bei der professionellen Grundbuchprüfung – in Kooperation mit erfahrenen Notaren und Juristen.

Vereinbare jetzt deinen Ersttermin mit unserem Expertenteam. Wir analysieren für dich: Eigentumslage, Belastungen und rechtliche Besonderheiten – klar, transparent und auf deine Situation abgestimmt.

Häufige Fragen zum Grundbuch – kompakt beantwortet

Einsicht bedeutet, du darfst die Daten am Bildschirm oder im Gericht lesen – ein Auszug ist ein offizielles, schriftliches Dokument, das auch beglaubigt werden kann und z. B. bei Verträgen verwendet wird.

Eine Plombe signalisiert, dass eine Eintragung beantragt, aber noch nicht vollzogen ist. Das kann z. B. ein Kaufvertrag, eine Hypothek oder ein Löschungsantrag sein. Achtung: Diese Vormerkungen können den rechtlichen Status kurzfristig verändern!

Die Einlagezahl steht oft im Kaufvertrag, bei Gemeindeämtern oder lässt sich über Adressdaten und Katastralgemeinde online ermitteln – etwa über das BEV oder durch Notare.

Unbeglaubigte digitale Auszüge kosten ca. 10 €. Beglaubigte Varianten mit QR-Signatur liegen je nach Anbieter bei ca. 15–25 €. Achte auf versteckte Bearbeitungsgebühren bei Drittportalen.

Das C-Blatt listet Hypotheken, Dienstbarkeiten (Wegerechte, Leitungsrechte), Reallasten (z. B. Unterhaltspflichten), Wohnrechte und Vorkaufsrechte. Diese können den Wert oder die Nutzbarkeit stark beeinflussen.

Sehr sicher. JustizOnline und GDB setzen auf verschlüsselte Verbindungen, digitale Signaturen und Zwei-Faktor-Authentifizierung. Die Datenverarbeitung erfolgt DSGVO-konform.

Nein, der Eintrag erfolgt erst nach dem Verlassenschaftsverfahren. Du musst die sogenannte Einantwortungsurkunde beim Bezirksgericht vorlegen, um als Eigentümer eingetragen zu werden.

Nein – du brauchst entweder ein berechtigtes Interesse oder zumindest die genaue Adresse und Katastralgemeinde. Für bestimmte Dokumente (z. B. Urkunden) ist eine Legitimation notwendig.

Mindestens alle paar Jahre – insbesondere bei familiären Veränderungen, Hypothekenablösungen, Umbauten oder Eigentumsübertragungen. Fehler oder veraltete Eintragungen lassen sich nur aktiv korrigieren.

Nach Vorlage der Löschungsbewilligung (z. B. von der Bank) erfolgt die Eintragung meist innerhalb weniger Tage – in der Regel 2–5 Werktage. Wichtig: Die Löschung muss aktiv beantragt werden.

Quellen:

  • Bundesministerium für Justiz (BMJ)
    Offizielle Informationen zu JustizOnline, Grundbuch-Einsicht, Gebühren und Rechtsgrundlagen.
  • Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
    Gesetzestexte wie Grundbuchsgesetz (GBG), Datenschutzgesetz und Gebührenregelungen.
  • Grundbuchdatenbank (GDB) – Online-Dienstleister für digitale Auszüge
  • Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV)
    Katasterdaten, Grundstücksvermessung, Einlagezahlen-Suche.
  • Altlastenatlas Österreich / Umweltbundesamt
    Informationen zu Altlasten, Bodenqualität und Umweltrecht.
  • Berufskammer der Notare Österreich
    Rechtliche Grundlagen, Erbrecht, Einantwortung und notarielle Pflichten.
  • Eigene Erfahrungen & Recherchen Tirol Real Estate, Stand: Juni 2025
    Redaktionelle Aufbereitung, ergänzende Fachkommentare und Praxisbeispiele aus der Region Tirol.