Was heißt „Buy-to-Let“? Welche Vorteile verspricht das Buy-to-Let Modell?

In diesem Blog erklären wir Ihnen das Modell:

(Update: 02.06.2023)

 

Einleitung
 

Viele Anleger besitzen suchen nach einem zukunftstauglichen und lohnenden Investment. Dabei kommen sie zum Umdenken und stoßen auf Vermögensaufbau mit Ferienimmobilien. Viele klassische Anlageformen verlieren Aufgrund der niedrigen Zinsen oder gar Negativ-Zinsen an Bedeutung. Daher boomt der Immobilienmarkt, da er in der heutigen Wirtschaftslage als eine bewährte Methode für sichere, nachhaltige und langfristige Investments fundiert.
Allgemein stiegen in den letzten Jahren die Zahlen der Käufe von Ferienimmobilien und Alpenchalets in Österreich enorm. Vor allem Ferienimmobilien in der Alpenrepublik wurden gekauft, da sie dank der touristisch attraktiven Lage, einer hervorragenden Infrastruktur sowie einem stabilen Umfeld eine lukrative Wertsteigerung ermöglichen.

 

Das Buy-to-let Modell

 

Sowohl Ferienorte als auch Investoren profitieren von den Ferienimmobilien, dank dem Buy-to-let Modell.

Das Buy-To-Let Modell funktioniert folgendermaßen:

„Der Investor kauft eine Immobilie, die durch das Grundbuch geschützt ist. Das Kapital wird gesichert und aufgrund der Betreuung durch die Betreiber steigt der Wert der Immobilie laufend. Schließlich erwirbt der Investor auch das Recht ein Gewerbe zu betreiben und mit der Vermietung Geld zu verdienen. Das ist auch steuerlich interessant, weil er die Umsatzsteuer als Unternehmer geltend machen kann.“

 

Steuerreform – Erwerb Ferienimmobilie

 

Kaufnebenkosten Immobilienerwerb

  • Grunderwerbssteuer: 3,5 % vom Brutto-Kaufpreis
  • Kosten der Grundbuchseintragung: 1,1 % vom Brutto-Kaufpreis
  • Kosten für die Kaufvertragserrichtung/Treuhandabwicklung: ca. 1,5 % vom Brutto-Kaufpreis
  • Maklerprovision ca. 3% zzgl. 20% USt.
     

Umsatzsteuer
 

Der Erwerb der Immobilie erfolgt unter Ausweis der Umsatzsteuer (20%) und die bezahlte Umsatzsteuer wird vom Finanzamt als Vorsteuer rückerstattet. In der laufenden Vermarktung erzielt der Erwerber Beherbergungsumsätze, die zum ermäßigten Steuersatz von 10 %  mit österreichischer Umsatzsteuer belastet sind, diese Umsatzsteuer ist an das Finanzamt abzuführen.
 

Einkommenssteuer

Das Einkommen aus der Bewirtschaftung von Immobilien unterliegt der Besteuerung in Österreich. Im Ansässigkeitsstaat des Erwerbers ist dieses Einkommen nach den gängigen Doppelbesteuerungsabkommen unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung ausgenommen. Aufgrund der eindeutigen Renditeorientierung treten aufwendige Nachweise zur Liebhaberei in den Hintergrund.

 

Vorteile einer Investition in eine Ferienimmobilie
 

  • als sachwertiges und lukratives Investment
  • als Altersvorsorge
  • zur Gewinnerzielung
  • Schutz vor Inflation und Geldentwertung
  • angemessene Rendite

 

Quellen:

https://perterer-immobilien.com/de/Ferienimmobilien-als-Investment

https://www.alpenimmobilien.at/blogs/buy-to-let-modell-die-eigene-ferienimmobilie-mit-herz-und-verstand-finanzieren.html