Was sollten Sie bei einem Haus- oder auch Wohnungskauf beachten?

Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die Ihnen beim Ihrem Immobilienkauf helfen können:

 

Immobilienpreise vergleichen

 

Das Statistikamt „Statistik Austria“ ist seit Anfang 2015 dazu verpflichtet, vierteljährlich einen amtlichen Immobilienpreisindex zu veröffentlichen, welches das Vergleichen der Kaufpreise deutlich erleichtert. Die Preise variieren in Österreich stark: Im Westen sind Immobilien teurer als im Osten. In den einzelnen Bundesländern hängt der Preis größtenteils davon ab, ob sich die Immobilie in der Stadt oder auf dem Land befindet und in einer Touristenregion steht. Legen Sie sich generell bei Lage und Immobilientyp nicht zu sehr fest, denn sonst könnte Ihnen womöglich eine sehr lange Suche bevorstehen. Überlegen Sie sich vor dem Immobilienkauf, ob es denn unbedingt ein Neubau mit Garten sein soll.
Setzen Sie sich bei der Finanzierung eine klare Grenze, die Sie auf keinem Fall überschreiten. Sie sollten dabei Ihr Eigenkapital sowie Ihre leistbare Kredithöhe stehts im Auge behalten, um blindes unvernünftiges Bieten auf eine Immobilie, welche am Ende Ihr Budget überschreitet, zu verhindern.
Sollten Sie ein attraktives Angebot gefunden haben, gilt es den Kaufpreis verbindlich aufbringen zu können, um sich gegen andere Interessenten durchsetzen zu können.

 

Bei der Suche nach Ihrer Immobilie sollten Sie Ihre Augen und Ohren immer offenhalten. Folgende Kanäle helfen Ihnen dabei:

  • Immobilienportale: Stellen Sie Ihre Suche auf mehreren Portalen ein
  • Immobilienmakler:  Eines der sichersten und bequemsten Wege, jedoch auch kostspielig.
  • Zeitungen und Kleinanzeigen: Vor allem die ältere Generation setzt Immobilienangebote ganz klassisch in Zeitungsannoncen ein. Auch regionale Kleinanzeigen können bei der Haussuche sehr effektiv sein.
  • Soziale Netzwerke: Stellen Sie Ihr Gesuch z. B. auch auf Facebook ein.
  • Banken und Bauträger: Ortsansässige Banken und Bauträger verfügen oft über ein Immobilienportfolio, welches sich anzuschauen lohnt.
  • Persönlicher Umkreis: Unterschätzen Sie nicht die Reichweite Ihrer eigenen Kontakte. Viele Immobilien erscheinen nicht auf dem Markt, sondern werden innerhalb des Familien- oder Bekanntenkreises weitervermittelt.
  • Bauamt, Baubehörde und Gemeinden: Hier können Sie sich unverbindlich nach Leerständen, freien Grundstücken und Baugebieten erkundigen und sich ggf. auf eine Warteliste setzen lassen.

 

Besichtigungstermin vereinbaren

 

Haben Sie eine Immobilie gefunden, die Ihr Interesse weckt und Ihren Wünschen und  Vorstellung entspricht, so vereinbaren Sie mit dem Immobilienmakler einen Termin, um das Objekt zu besichtigen.  Falls Ihnen dieses zusagt, dann verständigen Sie nach dem Termin den Immobilienmakler, dass Sie beabsichtigen das Objekt zu kaufen und unter Umständen können Sie auch eine zeitlich befristete Reservierung erhalten.

 

Kaufanbot

 

Im Anschluss machen Sie das Kaufanbot, welches ein verbindliches Angebot von Ihnen als Käufer darstellt, das Immobilienobjekt zu erwerben. Es könnte auch sein, dass der Verkäufer auch von mehreren Interessenten Kaufanbote erhält und zum Schluss den für Ihn passenden Käufer auswählt. Das Kaufanbot wird dann einem Notar übermittelt, welcher im Anschluss den Kaufvertrag ausstellt. Wenn Sie als Käufer nach Unterfertigung von einem Kaufanbot zurücktreten möchten/müssen (z. B. weil sich herausstellte, dass das Kreditinstitut doch keinen Kredit in der benötigten Höhe zur Verfügung stellt), stehen dem Verkäufer grundsätzlich Schadenersatzansprüche zu.

 

Besichtigung vor Abschluss des Kaufvertrages

 

Vor Abschluss des Kaufvertrages sollten Sie bei einer nochmaligen Besichtigung das Haus oder die Eigentumswohnung noch einmal genauer prüfen. Achten Sie dabei, welche sichtbaren Schäden es gibt und ob diese noch vom bisherigen Eigentümer entfernt werden. Der Zählerstand für Wasser und Strom sollte notiert werden und außerdem ist es sehr sinnvoll, genügend Fotos vom aktuellen Zustand der Immobilie zu machen und außerdem sollten auch die zu übernehmenden Einrichtungsgegenstände dokumentiert werden. Wir empfehlen eine zweite Besichtigung bereits vor der Abgabe des Kaufanbots durchzuführen, da Sie mit diesem bereits eine rechtliche Verpflichtung eingehen.

 

Kaufvertrag

 

Nach Abgabe Ihres Kaufanbots wird ein Notar oder Treuhänder mit dem Entwurf des Kaufvertrags beauftragt. Der Notar erklärt in weiterer Folge beiden Vertragsparteien die Details des Kaufvertrages. In manchen Fällen besteht der Verkäufer beim Unterzeichnen des Kaufvertrages darauf, dass Sie als Käufer ihm eine Finanzierungsbestätigung oder einen Kapitalnachweis vorlegen. Sobald der Notarvertrag unterschrieben ist, beginnt die treuhänderische Abwicklung.

 

Bezahlung

 

Im Regelfall wird zwei bis acht Wochen nach dem Abschluss des Kaufvertrages die Zahlungsaufforderung vom Notar versendet. Der gesamte Kaufpreis wird bei einer Immobilienfinanzierung über einen Kredit, nach Genehmigung des Darlehens, von der Bank an den Notar überwiesen. Der Kaufpreis wird vom Notar jetzt an den Verkäufer ausgezahlt. Anschließend ist auch der Notar zu bezahlen. Um die Eigentumseintragung der Immobilie im Grundbuch durchzusetzen ist die Begleichung der Grunderwerbsteuer, Voraussetzung. Diese beträgt 3,5 Prozent des gesamten Kaufpreises. Erst wenn Sie als Käufer die Grunderwerbsteuer entrichtet haben, erhalten Sie vom Finanzamt die notwendige Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ohne diese werden Sie nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer fallen noch weitere Nebenkosten an.

 

Grundbucheintragung

 

Die Eintragung der Immobilie ist erst dann möglich, wenn von beiden Parteien der unterschriebene Kaufvertrag in schriftlicher Form vorhanden und notariell oder gerichtlich beglaubigt wurde. Wird dem Gesuch stattgegeben, sind Sie jetzt der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie.

Prüfen Sie im Grundbuch nochmals, ob alle Altlasten vom vorherigen Eigentümer gelöscht wurden. Wohnrechte und Vorkaufsrechte bleiben trotz Besitzerwechsel weiter bestehen.

 

Schlüsselübergabe

 

Bei einer Schlüsselübergabe wird das Haus oder die Eigentumswohnung noch einmal genauer geprüft. Dabei müssen Sie darauf achten, welche sichtbaren neuen Schäden es ggf. noch gibt und ob diese noch vom vorigen Eigentümer entfernt werden müssen. Die Zählerstände für Wasser und Strom sollten notiert und wie die zu übernehmenden Einrichtungsgegenstände im Rahmen eines Übergabeprotokolls ebenfalls dokumentiert werden.

 

Quellen:

https://www.immobilienscout24.at/wissen/finanzierung/checkliste-hauskauf.html

https://www.infina.at/ratgeber/hauskauf/