17. Mai 2024 Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“
Angesichts der aktuellen Herausforderungen in der Baubranche, bedingt durch gestiegene Zinsen sowie erhöhte Material- und Lohnkosten, zielt das Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“ darauf ab, sowohl wichtige konjunkturelle Impulse zu setzen als auch leistbaren Wohnraum zu schaffen und den Zugang zu Eigentum zu erleichtern. Gleichzeitig sollen bedeutende Anreize für Sanierungsmaßnahmen geschaffen werden, um bestehenden Wohnraum zu verbessern ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Insgesamt wird damit in den kommenden Jahren ein finanzielles Entlastungsvolumen von mehr als 2 Mrd. Euro angestrebt. Die Schwerpunkte dieses Pakets umfassen:
Erhöhte Absetzung für Abnutzung (AfA) für Wohngebäude
Das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 sah bereits eine beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit für Gebäude vor, um die Wirtschaft anzukurbeln. Diese Maßnahme wird nun für Wohngebäude sowohl im Betriebs- als auch im Privatvermögen weiterentwickelt. Konkret bedeutet dies, dass Vermieter von Wohngebäuden in den ersten drei Jahren nach Fertigstellung einen dreifachen Abschreibungssatz von 4,5% nutzen können. Diese befristete Erhöhung der Abschreibungsmöglichkeit soll für Neubauten mit Fertigstellung zwischen 1.1.2024 und 31.12.2026 möglich sein.
Verbesserte Abschreibungsmöglichkeit bei Sanierungsmaßnahmen
Grundlegend ist der Herstellungsaufwand im Zuge der AfA auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes abzusetzen. In manchen Fällen (beispielsweise bei Aufwendungen aufgrund von Denkmalschutz) gab es bisher schon eine beschleunigte Abschreibung. Die Regelung für eine beschleunigte Abschreibung von Herstellungsaufwendungen soll nun erweitert werden, sodass auch Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Fünfzehntelabsetzung beschleunigt abgesetzt werden können (sofern eine Bundesförderung nach dem 3. Abschnitt des Umweltförderungsgesetzes ausbezahlt wird). Damit sollen insbesondere ökologisch ausgerichtete „Nachverdichtungen“ steuerlich begünstigt werden.
Ökozuschlag für Wohngebäude
Die "Wohnraum- und Bauoffensive" verfolgt aktiv das Erreichen der Klimaziele. Daher werden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und zur Umstellung auf umweltfreundliche Heizungssysteme steuerlich gefördert. Die bestehende Öko-Sonderausgabenpauschale bietet bereits Anreize für private Wohnbereiche, einschließlich der thermisch-energetischen Sanierung und dem Heizkesseltausch. Durch einen neuen Ökozuschlag werden nun auch klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen bei vermieteten Wohngebäuden steuerlich attraktiver gemacht. Dieser Zuschlag von 15 % für begünstigte Maßnahmen in den Jahren 2024 und 2025 (abzugsfähig als Betriebsausgaben oder Werbungskosten) betrifft beispielsweise die Dämmung von Außenwänden, den Fenstertausch, die Umstellung auf Wärmepumpen oder die Einrichtung von Fernwärmeanschlüssen, um die Energie- und Wärmeeffizienz der Gebäude zu steigern.
Wohnschirm wird aufgestockt
Das sogenannte Unterstützungsprogramm WOHNRAUM wird im Jahr 2024 von 65 Mio. Euro um weitere 60 Mio. Euro für den Leistungsbereich Wohnen aufgestockt. Darunter fallen beispielsweise die Delogierungsprävention, die Wohnungssicherung und die Energieunterstützung. Mit diesen Mitteln soll dem hohen Unterstützungs-bedarf infolge der anhaltenden Teuerungswelle entgegengewirkt werden.
Abschaffung von Nebengebühren bei Eigentumserwerb
Für die nächsten zwei Jahre werden die Nebengebühren – Grundbuchseintragungs- und Pfandrechtseintragungsgebühr - für den Kauf eines Eigenheims im Wert von bis zu 500.000 Euro abgeschafft. Für Beträge darüber hinaus entfallen die Nebenkosten nur bis zu dieser Grenze. Ab einem Kauf von 2 Millionen Euro gibt es keine Begünstigung mehr. Um davon zu profitieren, muss man seinen bisherigen Wohnsitz für mindestens fünf Jahre aufgeben und den Hauptwohnsitz im neuen Eigentum für ebenfalls mindestens fünf Jahre begründen.
Unterstützung bei niedrig verzinsten Förderdarlehen zur Wohnraumschaffung
Zusätzlich wurde ein Zweckzuschuss in Form einer Zinsstützung für Förderdarlehen zur Wohnraumschaffung beschlossen (bis 2028). Die Länder haben dadurch die Möglichkeit, niedrig verzinste Darlehen mit einem Maximalzinssatz von 1,5% und bis zu 200.000 Euro Kreditsumme für Wohnbauförderung an natürliche Personen zur Verfügung zu stellen.