8. April 2025 KIM-Verordnung läuft aus: Was bedeutet das für Immobilienkäufer?


Die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung – kurz KIM-Verordnung – wird mit 30. Juni 2025 aufgehoben. Diese Regelung wurde im Jahr 2022 eingeführt, um die Kreditvergabe für Immobilienkäufe in Österreich strenger zu regulieren und die Finanzmarktstabilität zu sichern. Mit ihrem planmäßigen Auslaufen ergeben sich nun neue Chancen für Immobilienkäufer, Investoren und Familien, die ihren Wohntraum verwirklichen möchten.
Was war die KIM-Verordnung?
Die KIM-Verordnung legte strikte Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaukrediten durch Banken fest. Zu den wichtigsten Vorgaben zählten:
- Mindestens 20 % Eigenkapital beim Immobilienkauf
- Eine maximale Schuldendienstquote von 40 % des monatlichen Nettoeinkommens
- Eine maximale Kreditlaufzeit von 35 Jahren
Ziel dieser Maßnahmen war es, eine Überhitzung des Immobilienmarkts zu verhindern und Haushalte vor Überschuldung zu schützen.
Warum wird die Verordnung aufgehoben?
Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in seiner Bewertung festgestellt, dass die KIM-Verordnung ihre Wirkung entfaltet hat. Die Risiken im Bereich der Wohnimmobilienfinanzierung gelten derzeit als begrenzt. Zudem zeigt sich eine positive Entwicklung bei der Stabilität des österreichischen Finanzmarkts – unter anderem durch niedrigere Ausfallsraten bei Wohnbaukrediten. Eine gesetzliche Einschränkung der Kreditvergabe wird daher laut FMSG nicht mehr als notwendig erachtet.
Welche Auswirkungen hat das Auslaufen?
Mit dem Ende der KIM-Verordnung dürfen Banken wieder freier entscheiden, wem und unter welchen Bedingungen sie Immobilienkredite gewähren. Das bringt eine Reihe von positiven Veränderungen für Käufer:
- Flexiblere Kreditvergabe: Die Entscheidung über Kreditrahmen, Laufzeiten und Rückzahlungsmodalitäten liegt wieder stärker in der Hand der Bank. Dies kommt insbesondere Käufern mit solider Bonität, aber weniger Eigenkapital, entgegen.
- Wegfall der starren Eigenmittelquote: Die verpflichtende 20 %-Hürde fällt weg. Dadurch können auch junge Käufer oder Familien mit geringerer Eigenkapitaldecke leichter eine Finanzierung erhalten.
Individuelle Konditionen möglich: Kreditraten und Laufzeiten lassen sich wieder stärker auf die persönliche Lebens- und Einkommenssituation abstimmen.
Worauf sollten Käufer dennoch achten?
Auch wenn die KIM-Vorgaben wegfallen, bleibt eines entscheidend: eine verantwortungsvolle und langfristige Finanzplanung. Wer eine Immobilie finanzieren möchte, sollte folgende Punkte im Blick behalten:
- Ehrliche Selbsteinschätzung: Monatsraten müssen auch in Zukunft leistbar sein – selbst bei Zinsanstiegen oder veränderten Lebensumständen.
- Professionelle Beratung: Eine fundierte Beratung durch Banken oder Immobilienexperten kann helfen, individuelle Möglichkeiten realistisch einzuschätzen und optimale Finanzierungsmodelle zu finden.
Marktentwicklung beobachten: Da Banken wieder mehr Spielraum haben, lohnt sich ein Vergleich verschiedener Angebote mehr denn je.
Fazit
Das geplante Auslaufen der KIM-Verordnung mit 30. Juni 2025 eröffnet neue Chancen am österreichischen Immobilienmarkt. Käufer profitieren von mehr Flexibilität und besseren Einstiegsmöglichkeiten – gerade in Regionen mit hohem Preisniveau wie Tirol. Dennoch bleibt eine durchdachte Finanzstrategie das Fundament für den erfolgreichen Weg ins Eigenheim oder zur nächsten Immobilie.
Als Tirol Real Estate stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienprofis gerne beratend zur Seite – persönlich, kompetent und auf Ihre Situation abgestimmt. Kontaktieren Sie uns jederzeit für ein unverbindliches Beratungsgespräch.