Das Bestellerprinzip ist ab 01.07.2023 gültig

Was ist das Bestellerprinzip?

 

Das Bestellerprinzip legt fest, dass der Auftraggeber einer bestimmten Dienstleistung auch die Kosten übernimmt. D.h. es sieht vor, dass diejenige Person, die den Makler beauftragt hat, auch für die Maklerprovision aufkommt. Das Bestellerprinzip soll insbesondere unterbinden, dass Mieter und Mieterinnen bei der Wohnungssuche den vom Vermieter beauftragten Immobilienmakler bezahlen müssen. Auf den ersten Blick scheint dies selbstverständlich, jedoch sieht dies in der Praxis aktuell anders aus: Beauftragt ein/e Vermieter/in ein/e Immobilienmakler/in mit der Mietersuche, kann die Maklerprovision auf die neuen Mieter/innen umgelegt werden. Das Hauptziel des geplanten Bestellerprinzip ist also, in dem ohnehin angespannten Immobilienmarkt in Österreich Mieter/innen finanziell zu entlasten. Besonders für junge Erwachsene, Studierende und nicht einkommensstarke Erwachsene und Familien stellt die Maklerprovision (neben der Mietkaution) eine hohe zusätzliche Aufwendung dar. Insgesamt soll es zu einer finanziellen Entlastung von rund 50 Millionen Euro kommen,
 

Dafür hat die türkis-grüne Regierung im März letzten Jahres den Gesetzesentwurf für das Bestellerprinzip vorgestellt. Das Bestellerprinzip wurde am 1. März 2023 im Nationalrat beschlossen und wird ab 1. Juli 2023 in Kraft treten

 

Das Bestellerprinzip wird in der Politik schon seit mehreren Jahren diskutiert. Im April 2015 wurde von den Grünen bereits ein Antrag zur Bewilligung des Bestellerprinzips im Parlament eingereicht, jedoch ohne Erfolg. Auch die SPÖ unternahm immer wieder Versuche, jedoch vergeblich. Zuletzt versuchte sie es 2019 mit einem entsprechenden Fristsetzungsantrag. Doch im Rahmen der Abstimmung kam keine Mehrheit zustande, obwohl die ÖVP zuvor ihren Standpunkt auf „pro Bestellerprinzip“ änderte.

Nach den Neuwahlen im September 2019 setzte sich die Regierung aus ÖVP und Grünen zusammen. Und tatsächlich findet sich im gemeinsamen Regierungsprogramm der Passus „Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip“ wieder:

 

 

Bestellerprinzip in Deutschland seit 2015

 

Seit dem 1. Juni 2015 gilt das Bestellerprinzip bereits in Deutschland bei der Vermittlung von Mietverträgen über Wohnobjekte. Beauftragt der Vermieter also einen Immobilienmakler mit der Suche nach passenden Mietern, muss dieser auch vollständig die Maklerprovision bezahlen.

Oft wurde in der österreichischen Debatte um die Einführung des Bestellerprinzips, das deutsche Modell als Beispiel genannt.Das Bestellerprinzip läuft in Deutschland bei Mietwohnungen folgender Maßen ab:

  • Gilt lediglich bei vermittelten Mietverträgen über Wohnräume
  • Wer den Makler beauftragt, zahlt die fällige Provision vollständig selbst
  • auf maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer begrenzt

 

 

Was ändert sich mit der Einführung des Bestellerprinzips in Österreich

 

Bestellerprinzip: Auswirkungen bei Mietenden
 

Für Mieter:innen hätte das Bestellerprinzip deutlich positive Auswirkungen. Mieter/innen müssten nicht mehr automatisch die Kosten für die Makler/innen übernehmen und zahlen somit nur noch die Kaution an den Vermieter.

Achtung! Mieter/innen müssen umso aufmerksamer das Kleingedruckte des Mietvertrages lesen!

Es kann sein, dass über Umwege die Kosten doch seitens Mieter/in getragen werden sollen und der Vermieter das das Maklerhonorar auf die Miete umschlägt – also die Miete anhebt – wenn er kann.

Verzichten Vermieter/innen jedoch  ganz auf die Services der Makler/innen,kann das für den Mieter oft von Nachteil sein, da der Mietvertrag für ihn dadurch undurchsichtiger werden könnte und er/sie nicht über Rechte und Pflichten informiert wird, wie bisher.

Außerdem befürchten man, dass die öffentlich sichtbare Auswahl an Wohnungen deutlich kleiner wird, da immer mehr Immobilien privat auf informellen Wegen vermittelt werden.

 

Bestellerprinzip: Auswirkungen bei Vermietenden
 

Vermieter empfinden das Bestellerprinzip auf den ersten Blick als großen Nachteil, da er für gewöhnlich der Auftraggeber ist. Jedoch kommt auch die Eigenvermarktung der Immobilie in Frage, also das Suchen nach Mietern auf eigene Faust. Dies sollte der Vermieter jedoch vermeiden und die Dienstleistung eines Maklers in Anspruch nehmen. Ein/e Makler/in nimmt viel Arbeit ab, kann die Wohnung professionell vermarkten und andererseits das Risiko, einen zahlungsunwilligen Mieter oder Mietnomaden zu erwischen, auf ein Minimum senken.

Eine Möglichkeit könnte sein (je nach der tatsächlichen zukünftigen Gesetzeslage), durch das Anheben des Mietzinses oder auch eine höhere Ablöse für vorhandene Möbel, die Kosten für die Maklerprovision einzubringen. Allerdings könnte es dadurch schwieriger werden, einen Interessenten für die Wohnung zu finden.

 

Quelle: https://www.immobilienscout24.at/ratgeber/eigentuemer/bestellerprinzip.html